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   VG Mainz, 22.01.2019 - 1 L 1194/18.MZ   

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VG Mainz, 22.01.2019 - 1 L 1194/18.MZ (https://dejure.org/2019,14654)
VG Mainz, Entscheidung vom 22.01.2019 - 1 L 1194/18.MZ (https://dejure.org/2019,14654)
VG Mainz, Entscheidung vom 22. Januar 2019 - 1 L 1194/18.MZ (https://dejure.org/2019,14654)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 17 Abs 1 Nr 2 BJagdG, § 13 Abs 6 WaffG 2002, § 36 Abs 1 WaffG 2002, § 36 Abs 5 WaffG 2002, § 4 Abs 1 Nr 2 WaffG 2002
    Widerruf einer Waffenbesitzkarte und Jagderlaubnis; unsachgemäße Aufbewahrung von Waffen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • VG Karlsruhe, 14.10.2014 - 4 K 2472/14

    Widerruf einer einem Jäger erteilten waffenrechtlichen Erlaubnis wegen einmaliger

    Auszug aus VG Mainz, 22.01.2019 - 1 L 1194/18
    Insoweit muss ein unmittelbarer - auch zeitlicher - Zusammenhang zwischen dem Wechsel der Aufbewahrungssituation und der Ausübung etwa der Jagd bestehen (VG Karlsruhe, Beschluss vom 14. Oktober 2014 - 4 K 2472/14 -, juris, Rn. 28).

    Ebenso, wenn Unterbrechungen auf der Wegstrecke zum Zwecke verschiedener Besorgungen wie etwa Abstecher zur Bank, Post, Supermarkt, Tankstelle usw. erfolgen (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 14. Oktober 2014 - 4 K 2472/14 -, juris, Rn. 29; VG Düsseldorf, Urteil vom 10. Mai 2013 - 22 K 7560/11 -, juris, Rn. 30; Gade, Waffengesetz, 2. Auflage 2018, § 13, Rn. 31a).

    Darüber hinaus sind auch passive Schutzmaßnahmen zulässig, z. B. durch die Aufbewahrung der Schusswaffe in einem der Sicht Dritter entzogenen Transportbehältnis (z. B. im verschlossenen Kofferraum des Fahrzeugs) oder durch die Entfernung eines wesentlichen Teils und/oder die Anbringung einer Abzugsverriegelung (VG Karlsruhe, Beschluss vom 14. Oktober 2014 - 4 K 2472/14 -, juris, Rn. 29; VG Düsseldorf, Urteil vom 10. Mai 2013 - 22 K 7560/11 -, juris, Rn. 30).

    Andererseits war das Fahrzeug auf dem Hof des Antragstellers abgestellt, der nicht öffentlich zugänglich ist (vgl. für eine öffentlich zugängliche Parkgarage: VG Düsseldorf, Urteil vom 10. Mai 2013 - 22 K 7560/11 -, juris, Rn. 33; für den Fall eines öffentlichen Parkplatzes mit einer Waffe auf dem Beifahrersitz: VG Karlsruhe, Beschluss vom 14. Oktober 2014 - 4 K 2472/14 -, juris, Rn. 31).

  • OVG Hamburg, 07.08.2015 - 5 Bs 135/15

    Verstoß eines Waffenbesitzers gegen sorgfältige Verwahrung von Waffen und

    Auszug aus VG Mainz, 22.01.2019 - 1 L 1194/18
    Eine "Tatsache" kann durchaus bereits ein erstmaliger Verstoß gegen § 36 Abs. 1 Satz 1 WaffG sein, sofern dieser darauf hindeutet, dass der Waffenbesitzer mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit erneut nicht ordnungsgemäß mit Waffen oder Munition umgehen wird; eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit ist insoweit nicht erforderlich (BVerwG, Beschluss vom 2. November 1994 - 1 B 215/93 -, juris, Rn. 10; HambOVG, Beschluss vom 7. August 2015 - 5 Bs 135/15 -, juris, Rn. 16).

    Ebenso läge keine brenzlige, hektische oder sonst ungewöhnliche Situation vor, die das Fehlverhalten des Antragstellers in einem erheblich milderen Licht erscheinen ließe (vgl. HambOVG, Beschluss vom 7. August 2015 - 5 Bs 135/15 -, juris, Rn. 20).

    Nach Nr. 50.2 ist im Hauptsacheverfahren bei Streitigkeiten wegen einer Waffenbesitzkarte (einschließlich einer eingetragenen Waffe) von dem Auffangwert von je 5.000,00 EUR auszugehen, für jede weitere Waffe (auch soweit diese in zusätzlichen Waffenbesitzkarten eingetragen sind; vgl. HambOVG, Beschluss vom 7. August 2015 - 5 Bs 135/15 -, BeckRS 2015, 54692, Rn. 24) - hier insgesamt 28 weitere Eintragungen in den Waffenbesitzkarten - sind je 750, 00 EUR in Ansatz zu bringen (insgesamt 21.000,00 EUR).

  • VG Düsseldorf, 10.05.2013 - 22 K 7560/11

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte bei nachträglichem Wegfall der Zuverlässigkeit;

    Auszug aus VG Mainz, 22.01.2019 - 1 L 1194/18
    Ebenso, wenn Unterbrechungen auf der Wegstrecke zum Zwecke verschiedener Besorgungen wie etwa Abstecher zur Bank, Post, Supermarkt, Tankstelle usw. erfolgen (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 14. Oktober 2014 - 4 K 2472/14 -, juris, Rn. 29; VG Düsseldorf, Urteil vom 10. Mai 2013 - 22 K 7560/11 -, juris, Rn. 30; Gade, Waffengesetz, 2. Auflage 2018, § 13, Rn. 31a).

    Darüber hinaus sind auch passive Schutzmaßnahmen zulässig, z. B. durch die Aufbewahrung der Schusswaffe in einem der Sicht Dritter entzogenen Transportbehältnis (z. B. im verschlossenen Kofferraum des Fahrzeugs) oder durch die Entfernung eines wesentlichen Teils und/oder die Anbringung einer Abzugsverriegelung (VG Karlsruhe, Beschluss vom 14. Oktober 2014 - 4 K 2472/14 -, juris, Rn. 29; VG Düsseldorf, Urteil vom 10. Mai 2013 - 22 K 7560/11 -, juris, Rn. 30).

    Andererseits war das Fahrzeug auf dem Hof des Antragstellers abgestellt, der nicht öffentlich zugänglich ist (vgl. für eine öffentlich zugängliche Parkgarage: VG Düsseldorf, Urteil vom 10. Mai 2013 - 22 K 7560/11 -, juris, Rn. 33; für den Fall eines öffentlichen Parkplatzes mit einer Waffe auf dem Beifahrersitz: VG Karlsruhe, Beschluss vom 14. Oktober 2014 - 4 K 2472/14 -, juris, Rn. 31).

  • VGH Hessen, 15.05.2014 - 4 A 133/13

    Jagdgewehr im Kofferraum eines PKW

    Auszug aus VG Mainz, 22.01.2019 - 1 L 1194/18
    Ein solcher Zusammenhang liegt jedenfalls nicht mehr vor, wenn bereits ca. 1,5 Stunden vor dem beabsichtigten Transport der Waffe und der Munition zum Ort der Jagd Jagdgewehr und Munition gemeinsam im Kofferraum eines im Innenhof einer Wohnanlage abgestellten PKW deponiert werden (vgl. HessVGH, Beschluss vom 15. Mai 2014 - 4 A 133/13.Z -, juris, Rn. 9: Ein solches Verhalten lasse ein übergroßes Maß an Unvorsichtigkeit in der Verwahrung von Waffe und Munition erkennen und rechtfertige als einmaliges Fehlverhalten die Ungültigerklärung des Jagdscheins wegen Unzuverlässigkeit; Gade, Waffengesetz, 2. Auflage 2018, § 13, Rn. 31).

    Insoweit könnte ein Verstoß durch das (nach Version des Antragstellers kurzfristige) Abstellen des Fahrzeugs im - alarmgesicherten - Innenhof seines Anwesens zumindest geringfügig abgemildert werden (dies wohl grundsätzlich ablehnend: HessVGH, Beschluss vom 15. Mai 2014 - 4 A 133/13.Z -, juris, Rn. 9).

  • BVerwG, 22.10.2014 - 6 C 30.13

    Waffenrechtliche Erlaubnisse; Widerruf; Zuverlässigkeit; Alkoholgenuss;

    Auszug aus VG Mainz, 22.01.2019 - 1 L 1194/18
    Die bei Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit vorzunehmende Prognose hat sich an dem Zweck zu orientieren, die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz ohnehin verbunden sind, nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2014 - 6 C 30/13 -, juris, Rn. 19).

    Es wäre dann von vornherein keine "situative Nachlässigkeit minderen Gewichts" anzunehmen, die bei nur einmaligem Auftreten noch toleriert werden könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2014 - 6 C 30/13 -, juris, Rn. 19).

  • VG Saarlouis, 25.05.2018 - 6 K 166/18

    Anforderungen an die Heranziehung zur Entrichtung von Gebühren und Auslagen für

    Auszug aus VG Mainz, 22.01.2019 - 1 L 1194/18
    Polizeiliche Einsatzberichte stellen öffentliche Urkunden im Sinne von §§ 415 Abs. 1 und 418 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) in Verbindung mit § 98 VwGO dar (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 11. März 2004 - 11 LA 380/03 -, juris, Rn. 4; VG des Saarlandes, Urteil vom 25. Mai 2018 - 6 K 166/18 -, juris, Rn. 37 m.w.N.), sodass ihnen ein wesentlicher Beweiswert zukommt.

    Hier spricht zunächst eine Vermutung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Urkunde (VG des Saarlandes, Urteil vom 25. Mai 2018 - 6 K 166/18 -, juris, Rn. 42).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.04.1985 - 1 A 45/84
    Auszug aus VG Mainz, 22.01.2019 - 1 L 1194/18
    Soweit der Antragsgegner in den Ziffern 2 und 3 keine an die Unanfechtbarkeit anknüpfende Frist gesetzt hat, auf die in Ziffer 4 mittelbar verwiesen wird, hat sich die Androhung insoweit infolge der Widerspruchserhebung erledigt und beschwert den Antragsteller nicht mehr (vgl. OVG RP, Urteil vom 11. April 1985 - 1 A 45/84 -, NVwZ 1986, 763), sodass auch eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung ausscheidet.
  • BVerwG, 30.08.1996 - 7 VR 2.96

    Immissionsschutzrecht - Individuelle Prüfung der Verhältnismäßigkeit bei

    Auszug aus VG Mainz, 22.01.2019 - 1 L 1194/18
    Selbst wenn die Erfolgsaussichten insoweit nach alledem als offen zu beurteilen wären und dann eine Interessenabwägung im Sinne einer Folgenabwägung durchzuführen wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. August 1996 - 7 VR 2/96 -, NVwZ 1997, 497 [501]; siehe auch Schoch, in: Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, 34. EL Mai 2018, § 80, Rn. 373 m.w.N. aus der Rspr.), würde diese hier zu Lasten des Antragstellers ausfallen und der Antrag im einstweiligen Rechtsschutz im gleichen Ausmaß keinen Erfolg haben.
  • VGH Bayern, 19.12.2017 - 21 CS 17.2029

    Widerruf des kleinen Waffenscheins bei sog. "Reichsbürgern"

    Auszug aus VG Mainz, 22.01.2019 - 1 L 1194/18
    Es bedarf daher besonderer Umstände, um eine hiervon abweichende Entscheidung zu rechtfertigen (BayVGH, Beschluss vom 19. Dezember 2017 - 21 CS 17.2029 -, juris, Rn. 20).
  • OVG Niedersachsen, 11.03.2004 - 11 LA 380/03

    Anhörung; Aussage; Aussagegenehmigung; Beamter; Beseitigung; Beweiswürdigung;

    Auszug aus VG Mainz, 22.01.2019 - 1 L 1194/18
    Polizeiliche Einsatzberichte stellen öffentliche Urkunden im Sinne von §§ 415 Abs. 1 und 418 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) in Verbindung mit § 98 VwGO dar (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 11. März 2004 - 11 LA 380/03 -, juris, Rn. 4; VG des Saarlandes, Urteil vom 25. Mai 2018 - 6 K 166/18 -, juris, Rn. 37 m.w.N.), sodass ihnen ein wesentlicher Beweiswert zukommt.
  • BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 43/05

    Beweisvereitelung eines Gebrauchtwagenkäufers bei Beseitigung eines angeblich

  • VG Hamburg, 10.10.2008 - 4 E 2093/08

    10-Jahres-Frist gilt auch bei Verurteilung vor 2002; Rechtsmittel gegen

  • BVerwG, 02.11.1994 - 1 B 215.93

    Anspruch auf Erteilung einer Waffenhandelserlaubnis - Bindung an die Beurteilung

  • BVerwG, 30.08.2012 - 7 VR 6.12

    Anfechtungsklage; Ausbau; Planfeststellungsbeschluss; Schienenweg; aufschiebende

  • BVerwG, 16.09.2014 - 7 VR 1.14

    Vorläufiger Rechtsschutz; umweltrechtliche Verbandsklage; Interessenabwägung;

  • VG Mainz, 14.12.2022 - 1 L 683/22

    Widerrufs einer Waffenbesitzkarte; Reichsbürgernähe

    Schließlich erzeugen die Erlaubnisurkunden einen entsprechenden Rechtsschein, etwa zum Erwerb von Waffen und Munition (vgl. dazu VG Mainz, Beschluss vom 24. Februar 2021 - 1 N 74/21.MZ -, S. 3 f. BA; Beschluss vom 22. Januar 2019 - 1 L 1194/18.MZ -, juris, Rn. 47 ), während sie dem Antragsteller gleichzeitig keinen besonderen (rechtmäßigen) Nutzen (mehr) bringen.
  • VG Köln, 10.11.2022 - 8 K 6653/21
    vgl. VG Münster, Urteil vom 26. Oktober 2021 - 1 K 253/19 -, juris, Rn. 42; VG Mainz, Beschluss vom 22. Januar 2019 - 1 L 1194/18.MZ -, juris, Rn. 42.
  • VG Cottbus, 06.01.2021 - 3 L 546/20
    Auch umfasst der gesetzliche Ausschluss der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs im Zweifel nicht nachfolgende selbständige Vollzugsakte bzw. Nebenverfügungen (vgl. Bayerischerr VGH, a.a.O.; Siegmund, in: JurisPK-Straßenverkehrsrecht, § 47 FeV, Rn. 24; vgl. zum Waffenrecht: VG Mainz, Beschluss vom 22. Januar 2019 - 1 L 1194/18.MZ - juris).
  • VG Köln, 27.04.2022 - 8 L 2311/21
    vgl. VG Münster, Urteil vom 26. Oktober 2021 - 1 K 253/19 -, juris, Rn. 42; VG Mainz, Beschluss vom 22. Januar 2019 - 1 L 1194/18.MZ -, juris, Rn. 42.
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